AGB Vermarktung

AGB zur Vermarktung von Podcastern von LetsCast.fm

Die audiotakes GmbH (im Folgenden: “audiotakes”) ist ein Unternehmen mit Sitz in der Brunnenstraße 147 in Berlin, Deutschland und wird vertreten von den Geschäftsführern Bastian Albert und Fabio Bacigalupo.

  1. Geschäftsgegenstand

Die/der Podcaster:in produziert einen Podcast („Podcast“). audiotakes schließt mit der/dem Podcaster:in einen Kooperationsvertrag über die Vermarktung des Podcasts und zur Vermarktung von Werbung durch Einbindung in den Podcast („Werbeintegration“). Die Werbung wird über Audio-Ads (Pre-, Mid- und Post-Roll) über einen Adserver ausgeliefert.

  1. Rechte und Pflichten von audiotakes

audiotakes schließt mit Werbekunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Verträge nach Maßgabe der gemeinsam festgelegten Anzeigentarife über die Werbeintegrationen ab und erledigt die Umsetzung und Verwaltung dieser Verträge einschließlich der Rechnungsstellung und des Mahnverfahrens eventuell ausstehender Rechnungsbeträge.

  1. Rechte und Pflichten der/des Podcaster:in

Die/der Podcaster:in erlaubt audiotakes exklusiv die zeitlich für die Dauer dieses Vertrages befristete Werbeintegrationen, verbunden mit dem Recht, mit Werbekunden entsprechende Verträge zu diesem Zweck abzuschließen. Eigene Native Ads In (selbsterstellte Sponsoren-Hinweise) sind von der Exklusivität nicht umfasst.

audiotakes versichert, dass keine strafrechtlich oder ethisch bedenkliche Werbung durch die Werbeintegrationen mit der/dem Podcaster:in geschaltet wird. Die/der Podcaster:in sichert zu, dass im Podcast keine Inhalte veröffentlicht werden, die gegen Gesetze verstoßen oder die Rechte Dritter verletzen. Die/der Podcaster:in sichert zu, dass die Inhalte weder strafrechtlich, noch urheberrechtlich oder ethisch bedenklich oder sittenwidrig sind. Die/der Podcaster:in aktiviert in seinen Podcast über seinen Hoster die Werbeintegration, in dem er diesen AGBs zustimmt. Hierfür entstehen dem Podcaster für durch audiotakes vermarktete Werbeflächen keine Kosten.

  1. Vergütung

Die/der Podcaster:in erhält für die Vermarktung der Werbeflächen 50% der Nettoeinnahmen, die audiotakes von Werbekunden aus der Schaltung von Werbung in den Werbeintegrationen erzielt. Als Nettoeinnahmen gelten die Bruttoeinnahmen abzüglich Umsatzsteuer, Agenturprovision, technische Kosten, Skonti, Gutschriften und sonstigen gewährten Ermäßigungen. Der Vergütungsanspruch der/des Podcaster:in/s entsteht, sobald Werbung in den Audiodateien der/des Podcaster:in geschaltet und vom Werbekunden bezahlt worden ist. Die Auszahlung der der/dem Podcaster:in zustehenden Vergütung erfolgt, vorbehaltlich der Einhaltung aller vertraglich vereinbarten Pflichten. Die Möglichkeit der Auszahlung erfolgt ab einem Guthaben von 100 Euro. audiotakes erstellt dafür eine Abrechnung monatlich auf Monatsbasis oder ab dem Erreichen von 100 Euro und übersendet dem Podcaster:in eine Gutschrift. Die Auszahlung ist dann, je nach Angabe des Podcaster:in, mit oder ohne Mehrwertsteuer, per Banküberweisung oder Paypal möglich.

  1. Haftung

audiotakes haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ansonsten haftet audiotakes nur für den voraussehbaren vertragstypischen Schaden; sofern keine Kardinalpflichten verletzt sind, maximal bis zur Höhe der/des Podcaster:in zustehenden Vergütung für die geschaltete Werbung, vorbehaltlich eines niedrigeren Schadens. audiotakes haftet nicht für die Pflichtverletzung von Personen, die weder gesetzliche Vertreter noch leitende Angestellte sind, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt wurden.

  1. Gewährleistungen

Die/der Podcaster:in bemüht sich, die Podcasts, die Vertragsgegenstand sind, für die Dauer dieses Vertrages durchgehend funktionsfähig und öffentlich verfügbar zu halten, um die Werbeintegrationen zu ermöglichen. Die/der Podcaster:in sichert zu, Inhaber aller Rechte zu sein, die zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere die entsprechenden Nutzungsrechte an den Inhalten der Podcasts.

  1. Freistellung

Die/der Podcaster:in stellt audiotakes von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Gewährleistungen von der/dem Podcaster:in, von Rechten Dritter oder Gesetz-/Vertragsverletzungen durch die/den Podcaster:in oder dessen Erfüllungs- oder Verrichtungshilfen gegründet sind und gegen audiotakes geltend gemacht werden.

  1. Vertragsbeginn, Vertragsdauer, Vertragsende

Der Vertrag beginnt mit der Zustimmung der AGBs und gilt unbefristet. Er kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 6 Monaten zum Ende der Laufzeit (Jahresfristende) von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Schlussbestimmungen

Die Vertragsparteien begründen durch diesen Vertrag keine Gesellschaft. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abrede der Schriftform selbst. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Podcaster:in

Berlin, 01.04.2022
audiotakes GmbH